Die Abwahl zweier Behördenmitgliedern durch den Kantonsrat war zulässig. Eine Wahl ist etwas anderes als die Auflösung eines Anstellungsverhältnisses. Bei einer Abwahl müssen weder wichtige Gründe vorhanden sein noch ist das rechtliche Gehör zu gewähren. Das weiss die SVP ganz genau. Sie schürt mit solch falschen Behauptungen Misstrauen gegen demokratisch gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Eine solche Hetze ist unverantwortlich und wird von allen Parteien verurteilt.
Die Behauptung, der Regierungsrat habe Einfluss auf die Beamtenwahlen genommen, grenzt an Verleumdung und wird von allen Parteien verurteilt.
Der Regierungsrat hat noch nie auch nur im Geringsten Einfluss auf Wahlgeschäfte des Kantonsrates genommen. Die Regierung ist dem Gesetz und der Verfassung verpflichtet und arbeitet trotz unterschiedlichen politischen Haltungen kollegial zusammen. Die SVP schürt Misstrauen und vergiftet das Klima für eine Zusammenarbeit im Rahmen der Konkordanz.
Das Vertrauen ins Parlament und insbesondere in die Regierung mit bewussten Falschaussagen zu hintertreiben, ist unverantwortlich und einer demokratischen Partei unwürdig.
Die Mitte , FDP.Die Liberalen, Die Grünen, GLP, SP