Motion für die Fortführung einer Energieberatung für die Stadt

Das Stadtpräsidium soll die Einrichtung einer Energieberatung für Private, Gewerbe und Industrie aber auch für die städtischen Liegenschaften prüfen. Um die beste Variante zu finden, soll aus einer Auswahl einer Trägerschaft durch ein Ingenieurbüro, durch die SWG oder die Baudirektion ein Vorschlag unterbreitet werden.

Bisher gibt es die unabhängige Energieberatung der Regionalplanung im Raum Grenchen-Büren (REPLA GB). Dieser Verein wird auf den 31.12.2019 aufgelöst und damit entfällt diese Dienstleistung. Ein politischer Entscheid soll darüber gefällt werden, ob die Stadt eine solche Dienstleistung braucht oder nicht. Im Rahmen der aktuellen Klimadebatte erscheint es angebracht, den Einwohnern mit kurzen Wegen zu zeigen, mit welchen Massnahmen am einfachsten weniger Energie verbraucht und allenfalls auch erneuerbare Energie erzeugt wer­den kann. Eine enge Kooperation mit der SWG kann eine konkurrenzsituation verhindern. Nur gemeinsam mit dem Energieversorger kommen wir zu einer zukunftsfähigen Lösung.

Die Energieberatung der REPLA GB hat in den letzten Jahren bereits erfolgreich mit der SWG zusammengearbeitet.  Die Energieberatung wurde zusätzlich zu den Mitglieder-Gemeinden und der Stadt auch von der SWG unterstützt. Eine Nachfolgelösung für die Energieberatung könnte in zwei Varianten angegliedert werden:

  1. Bei einem privaten Ingenieurbüro
  2. Ansiedlung bei unserem Energieversorger SWG

Beurteilung:

Die Variante a) Angliederung bei einem privaten Ingenieurbüro erscheint bisher wirtschaftlich nicht attraktiv. Kaum ein Umweltbüro bietet diese Dienstleistung an und sie müsste wohl von der Stadt subventioniert werden.

Bei Variante b) Ansiedlung bei unserem Energieversorger SWG könnten die Kosten durch die SWG selber getragen werden: In $ 3 der Statuten der SWG wird eine solche Aufgabe bereits beschreiben. Der Text dazu lautet:

Die energie- und umweltpolitischen Grundsätze der SWG orientieren sich an den einschlägigen Bestimmungen der in ihrem Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden. Die Grundsätze werden periodisch überprüft.

Die SWG fördern den haushälterischen Umgang mit Energie und Wasser, die Anwendung effizienter und energiesparender Geräte und Anlagen, ein kosten- und umweltbewusstes Konsumverhalten sowie neue Energieformen und Energieanwendungen.

Im zweiten Abschnitt ist ein Grundauftrag beschrieben, was eine Energieberatung erreichen soll. Weil die Stadt das Energiestadtlabel trägt und politisch unterstützt, möchten wir, dass sich der Energieversorger auch um die Information an die Bevölkerung mittels einer Energieberatung kümmert und dafür eine Energieberatung betreibt.

Die Energiefachstelle des Kantons Solothurn beschreibt die Aufgabe der öffentlichen Energieberatung wie folgt: «Es ist anzustreben, dass über den ganzen Kanton verteilt Energieberater zur Verfügung stehen. Diese können bei öffentlichen Institutionen oder Firmen angesiedelt sein. In Ausnahmefällen können es auch Einzelpersonen sein. Die Energieberatung bleibt im Rahmen ihrer Tätigkeiten firmen- und produkteneutral. Aufträge, welche sich aus der Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen werden, wenn der Kunde dies aus eigener Initiative wünscht und er auf die völlige Freiheit bei der Auftragserstellung hingewiesen wurde. Diese Aufträge werden nicht im Rahmen des Energieberatungs-Mandates wahrgenommen, sondern bedingen einen separaten Auftrag zu den üblichen Marktpreisen.»

Auf der Liste des Amtes für Wirtschaft und Arbeit finden sich Energieberater vor allem aus Solothurn und Olten, die meisten sind bei Energieversorgern (z.B. Regioenergie, AEK, Aare Energie AG, oder EBO und EBM) angesiedelt. In unserer Region würde ab 2020 ein solches Angebot fehlen, was nicht den Zielen des Energiestadt-Labels entsprechen kann.

Um die Aktivitäten der Energieberatung politisch verfolgen zu können, soll in regelmässigen Abständen, z.B. mindestens einmal pro Jahr in der BAPLUK über die Aktivitäten der Energieberatung berichtet werden. Natürlich müsste der zukünftige Energieberater auch auf der kantonalen Liste der Energieberater eingetragen sein. Wünschbar wäre auch eine aktive Mitarbeit bei der Beratung der Stadt bei der Weiterentwicklung des Energiestadtlabels.

Unbestritten ist der Umstand, dass einige städtische Immobilien energetisch nicht auf dem neuesten Stand sind. Eine Energieberatung könnte den energetischen Zustand aus neutraler Perspektive beurteilen und für Massnahmen eine Prioritätenliste erstellen. Eine solche Bera­tungsstelle könnte auch bei politischen Fragen zur Energieversorgung Mitberichte erstellen.

Über die Möglichkeiten, wie die Energieberatungsstelle ausgestaltet werden kann, soll mit der SWG, der Bauddirektion und allenfalls einem Ingenieurbüro Gespräche geführt werden. Zum Beispiel könnte eine solche Energieberatung auch die energetischen Massnahmennachweise (EMN) im Rahmen der Baugesuche für die Baudirektion übernehmen. Es ist auch zu prüfen, ob auch Kunden in Nachbargemeinden Zugang zur Energieberatung erhalten können. Die Rahmenbedingungen sollen durch die BAPLUK und abschliessend durch die Gemeinderatskommission gesetzt werden.

Insgesamt sollten die verschiedenen Stellen der Stadt inklusive der SWG damit zu einem kohärenten Verhalten zum Thema Energienutzung und -versorgung angeregt werden. Die Stadt steht vor einer grossen Aufgabe hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung und vor allem zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Eine Energieberatung in enger Zusammenarbeit mit dem Energieversorger könnte hier eine positive Bewegung auslösen.

2540 Grenchen, 4. Mai 2019

 

Konrad Schleiss, FDP-Gemeinderat

Fraktion GLP-FDP